Donnerstag, 19. März 2009
Schlachtfest Srebrenica Anno 1995 oder war es 1295?
Die Schadensersatzklagen gegen die Vereinten Nationen (UN) und die Niederlande wegen der 1995 in Srebrenica begangenen Verbrechen an der bosnisch-muslimischen Zivilbevölkerung sind vom Landgericht Den Haag mit Urteilen vom 11. Juli 2008 und 10. September 2008 abgewiesen worden. Sie waren von der Opferorganisation „Die Mütter von Srebrenica" und mehreren Einzelkläger/innen wegen der Mitverantwortung der niederländischen UN-Schutztruppe eingereicht worden.
Ein niederländisches Blauhelm-Bataillon hatte im Sommer 1995 die bosnische Stadt Srebrenica kampflos an bosnisch-serbische Einheiten übergeben, obwohl sie gemäß der UN-Sicherheitsratsresolutionen 819, 824 und 836 eine Schutzzone für Zivilisten war. An den bosnisch-muslimischen Zivilist/innen, die sich vor allem wegen der ausdrücklichen Zusicherung von Schutz durch die UN-Truppen in dieser Zone aufhielten, wurden im Anschluss Massaker und schwerste Menschenrechtsverletzungen verübt.
Die beiden Klagen zielten auf die Feststellung einer Mitverantwortung der UN und der Niederlande für die erfolgten Massaker und Menschenrechtsverletzungen sowie auf Schadensersatz.
Das Schlachtfest von Srebrenica
Die Klage gegen die UN wurde im Ergebnis als unzulässig, die gegen den niederländischen Staat als unbegründet abgewiesen. So war das Landgericht der Auffassung, dass die den UN in Art. 105 UN-Charta garantierte Immunität absolut sei. Staatliche Gerichte dürften sich daher mit Prozessen gegen sie überhaupt nicht befassen. Von den Kläger/innen war dagegen vorgebracht worden, dass die Immunität der UN wegen deren Rechtscharakter als internationaler Organisation nur funktional sein könne und deswegen nur insoweit gelten könne, als sie deren Funktionsfähigkeit garantiere.
Die Kläger/innen haben Berufung eingelegt. Es bleibt zu hoffen, dass die nächste Instanz ihrer Argumentation folgt - andernfalls bliebe als Ergebnis, dass es keinerlei Rechtsschutz für Individuen gibt, die von den UN geschädigt wurden. Denn internationale Gerichte, die Rechtsschutz bieten könnten, existieren ebenfalls nicht.
Eine solche Rechtslage käme zudem auch anderen Akteuren, die ihre eigene Verantwortung weiterhin auf eine nicht zur Rechenschaft zu ziehende UN abwälzen könnten, sehr gelegen. Oder wie das Landgericht Den Haag in dem zweiten Urteil ausführte: Der niederländische Staat könne selbst nicht für die Aktionen des niederländischen UN-Bataillons zur Verantwortung gezogen werden. Denn dieses habe in Bosnien immer nur auf Weisung und unter Mandat der UN und nicht unter direktem Befehl der niederländischen Regierung agiert.
Quelle:http://www.linksnet.de/de/artikel/24320
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