Donnerstag, 6. Mai 2010

EILMELDUNG: Skandal, Stellungnahme EZB-Gesetzentwurf zu Bargeldverbot

Quelle: www.infokriegernews.de

Heute bekam ich eine Email von der EZB mit dem Hinweis, dass heute eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf veröffentlich wurde bezüglich meiner Anfrage vom 16.02.2010.
Es sieht aus, als hätte ich damals voll ins Schwarze getroffen. Der Gesetzentwurf wirft alles über den Haufen was für unser Monetäres System noch zu gelten schien. Jede Grenze der Legalität wird jetzt überschritten. Ich hoffe jeder Bürger sieht diesen Entwurf als das was er ist, der Schritt in den völligen Überwachungsstaat.

Diese heutige Stellungnahme, ist einer der größten Skandale der heutigen Zeit. Das Datum der Veröffentlichung ist zwar der 30.04.2010, doch nach Rücksprache mit der EZB wurde mir versichert, dass dieses Dokument erst heute veröffentlicht wurde. Auf Nachfrage ob es auch auf Deutsch verfügbar wäre, wurde mir gesagt, dass man es aus Kostengründen nur auf Englisch und Griechisch veröffentlichen würde. Ich bin schokiert. Es geht um ein GESETZ, was Bargeld als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel abschafft und immerhin sollen die Deutschen 22 Milliarden aufbringen, ich denke da sollten die 200 Euro für die Übersetzung welche so ein Dokument vielleicht kostet drin sein. Doch nun genug der Worte, lesen Sie selbst (besonders den zweiten Absatz):

Einführung und Rechtsgrundlage

Am 26. März 2010 empfing die Europäischer Zentralbank (EZB) eine Anfrage des griechischen Finanzministers nach einer Meinung betreffs eines Gesetzentwurfes, der die Gerechtigkeit der Besteuerung wieder herstellen soll und Steuerhinterziehung behandelt (nachfolgend Gesetzesentwurf genannt).

Die Kompetenz der EZB eine Meinung abzugeben begründet sich auf die Artikel 127(4) und 282(5) des Abkommens des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union und den zweiten und fünften Einzug der Artikel 2 (1) des Ratsbeschlusses
98/415/EC vom 29. Juni 1998 in Bezug auf die Konsultierung der Europäischen Zentralbank durch nationale Autoritäten in Bezug auf einen Entwurf für Rechtsvorschriften, da sich der Gesetzesentwurf auf Zahlung und Abrechnungssysteme bezieht. In Übereinstimmung mit dem ersten Satz des Artikels 17.5 der Regeln des Prozedurablaufs der Europäischen Zentralbank, hat das Direktorium der EZB diese Meinung angenommen.

1. Absicht des Gesetzesentwurfs

Unter Anderem soll der Gesetzesentwurf den schrittweisen Aufbau von elektronischer Abrechnung einführen.
Artikel 20 des Gesetzesentwurfs führt spezifische Beschränkungen auf Barzahlungen zugunsten anderer Arten von Bezahlung ein, um die Echtheit der Transaktionen und der unterliegenden Dokumente und sicherzustellen und eine Mehrfachprüfung solcher Transaktionen möglich zu mach en.
Artikel 20(2) des Gesetzesentwurfs gibt an, dass für Transaktionen zwischen Geschäften, Abrechnungen und entsprechenden Dokumenten mit einem Wert der € 3000 übersteigt, durch Geschäftsbankkonten gezahlt werden soll oder durch Schecks, die auf solche Konten gezahlt werden. Diese Konten werden mit einer sicheren elektronischen Datenbasis verbunden, die vom Generalsekretariat des Finanzministeriums für Informationssysteme gehalten wird. Das Bankengeheimnis wird für diesen Zweck und aufgehoben und Banken dürfen für die Operation solcher Geschäftskonten keine Gebühren erheben.

In Artikel 20(3) des Gesetzentwurfs wird festgelegt, das Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen mit einem Wert über 1500 Euro durch eine Bank bezahlt werden müssen mit Debit-Karten, Kreditkarten oder Schecks , und die Verwendung
von Bargeld wird nicht erlaubt sein.

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