Donnerstag, 12. März 2009

Jörg Tauss wollte nur die Kinderporno-szene bekämpfen.


Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss hat in Karlsruhe eine Erklärung abgegeben. Darin äussert er sich zu den Vorwürfen gegen ihn. Er gibt zu, Fehler gemacht zu haben. Er habe versucht, sich der "Szene" zu nähern, um sie besser bekämpfen zu können. Dabei sei er nun selber in den Verdacht geraten, ein Teil eben jener "Kinderporno-Szene" zu sein.
Sie, Jörg Tauss

werden sicherlich bemerken, dass ich hier nicht eine der typischen deutschen Anreden verwende. Wenn auch viele diese Anreden oft nur noch als Floskeln sehen, so sind sie aber immer noch Wertschätzungen. Diese kann ich Ihnen nun wirklich nicht entgegenbringen. Den Grund dafür und meine Sichtweise Ihres "Falles" möchte ich Ihnen hier erläutern.

Ich gehöre zu jener Gruppe Menschen, die Vorverurteilungen ablehnen. Es gilt also auch für Sie die Unschuldsvermutung. Darum behaupte ich hier auch nicht, dass Sie eine Straftat begangen hätten. Dieses oder das Gegenteil festzustellen, ist Aufgabe der dafür zuständigen Ermittler. Endgültig darüber zu entscheiden, die Sache eines ordentlichen und unabhängigen Gerichtes.

Damit sind wir denn auch schon beim springenden Punkt. Für mich als Bürger eines Rechtsstaates gilt noch immer das folgende Prinzip. Die Herstellung und Verbreitung sowie teilweise auch der Besitz von Kinderpornographie ist eine Straftat. Für die Verfolgung von Straftaten sind ausschließlich Polizei und Justiz zuständig. Wir kennen in Deutschland keine Selbstjustiz.

Wenn Sie also nun erklären, Sie seien nur im Besitz von kinderpornographischem Material, um

... sich der Szene "zu nähern", um Missbrauch nachzuweisen und Kontakte zu knüpfen für seine politische Arbeit. "Man kommt heute der kinderpornografischen Szene nur nahe, wenn man selbst szenetypisches Material anbietet" ... [Quelle: n-tv]

dann hat das für mich einen sehr üblen Beigeschmack. Sollten Sie, als Mitglied des deutschen Bundestages, nicht wissen, wer für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten zuständig ist? Wenn Sie also Wissen über solche Straftaten erlangt haben, warum haben Sie dann nicht die Polizei informiert? Wieso wollen Sie uns hier etwas von privaten Ermittlungen erzählen? Wozu haben Sie denn das "Beweismaterial" in Ihrer Berliner Wohnung gelagert? Wann wollten Sie sich denn damit an die Polizei wenden? Wozu brauchen Sie bei Ihrer politischen Arbeit derartiges Material?

Quelle:www.www.opponent.de

1 Kommentar:

  1. Es gibt erstens die Verantwortung des mündigen Bürgers, die man nicht in alter Obrigkeitsstaatenmanier im nächsten Polizeirevier abgeben kann. Und es gibt zweitens die Pflicht des engagierten Volksvertreters, sich eine eigene Meinung zu dringenden gesellschaftlichen Problemen zu bilden. Ich halte die Information aus erster Hand gerade in diesem Fall für zwingend notwendig, weil der uninformierte Politiker schnell in populistische Gemeinplätze à la Familienministerin Ursula von der Layen verfällt, die sinnlos das schon aus rein technischen gründen sinnlose Sperren einschläiger Websites fordert. Wenn sie sich in der Szene auskennen würde, wüßte sie dass die Päderastenschweine erstens bestens organisiert sind, also mühelos auf Ersatzsites ausweichen können, und zweitens dass es ja gar nicht um Fotos geht - es geht um die Kinder selbst. Jeder Kripobeamte wird Ihnen sagen, dass es in fast jedem Fall am Ende um die Vermittlung von Kinderprostitution geht, und dass die Foto-Angebote und Tauschbörsen nur das Vorfeld sind, in dem sich Anbieter und Kunde gaaanz vorsichtig gegenseitig abtasten und kennenlernen wollen. Um darüber informiert und kompetent als Journalist berichten zu können oder als Politiker Entscheidungen vorbereiten zu können, muss man sich leider in diesen übelriechenden Sumpf hinabbegeben. Dass sich Jörg Tauss dazu herabgelassen hat, rechne ich ihm hoch an. Dass er jetzt hineingezogen wird, das war das Risiko, mit dem er leben musste.

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